Facts & Figures Anreise

EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004

Die Verordnung regelt die Entschädigungsansprüche der Reisenden. Sie glit entweder, wenn der Flug in der EU gestartet ist oder er in der EU gelandet ist, aber in letzterem Fall nur für eine Fluggesellschaft mit Sitz in der EU.

Voraussetzung für einen Anspruch ist eine Verspätung von 3 Stunden (bei Langstreckenflügen wird die volle Höhe des  Anspruchs bei 4 Stunden erreicht). Die Verspätung gilt für das verspätete Erreichen des Zielflughafens und grundsätzlich nur wenn alle Flüge zusammen gebucht wurden.

Die Höhe der Entschädigung ist gestaffelt nach Flufentfernung (Kurzstrecke bis 1500 km: 250,- €, Langstrecke über 3.500 km: 600,- €)



Jetlag Tip:

Unsere Tips gegen das Jetlag für West - Ost Langstreckenflügen: Schlafen so viel wie möglich - hierzu hilft auch kohlenhydratreiche Kost und ggf. unterstützend auch 3mg Melatonin-Tabletten. Ansonsten direkt versuchen auf den Hell-Dunkel-Rhythmus am Zielort einstellen.